Amateurparagraph

Um 1900 war es nicht allen möglich, den Rudersport auszuüben. Der von den bereits bestehenden Vereinen des Deutschen Ruderverbands beschlossenen „Amateurparagraph“ gestattete nur denen die aktive Mitgliedschaft in Rudervereinen, die ihren Lebensunterhalt nicht „mit eigener Hände Arbeit“ verdienen mussten.

Die Gießener Rudergesellschaft 1877 e.V. leistete sich 1910 den ersten englischen Berufstrainer, Mr. Arlett, aus Henley.

August 2013 – Ausflug an die Lahn, ins „Bootshaus“ … oder sind wir an der Themse?